LIZENZVEREINBARUNG FÜR FREEZEFRAMESFINDER
Stand: Oktober 2026

Lizenzgeber: Thomas Kipp Alcantara, St.-Lucia-Straße 9, 51491 Overath,
support@freezeframesfinder.de, freezeframesfinder.de


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software „FreezeFramesFinder“ einschließlich ihrer
Updates (im Folgenden „Software“).

(2) Die Software wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen lizenziert. Mit dem Erwerb bestätigt
der Kunde, die Software für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu erwerben.

(3) Wird die Software über einen Vertriebspartner erworben, der als Verkäufer auftritt, regelt der
Vertrag mit diesem Kauf und Zahlung; die Nutzung der Software richtet sich nach dieser Vereinbarung.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird.


§ 2 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die
Software in der erworbenen Hauptversion (zum Beispiel 1.x) einschließlich aller dafür erscheinenden
Updates im Umfang der erworbenen Lizenz zu nutzen:
  a) Einzelplatz: eine Person auf bis zu zwei Rechnern;
  b) Team: bis zu fünf Personen auf bis zu zehn Rechnern;
  c) Firmenlizenz: beliebig viele Personen und Rechner des Kunden an einem Standort (einer Anschrift).
Neue Hauptversionen (zum Beispiel 2.0) sind nicht enthalten; der Lizenzgeber kann sie als
vergünstigtes Upgrade anbieten.

(2) Ohne Lizenz darf die Software ab dem ersten Start 14 Tage lang mit vollem Funktionsumfang
kostenlos getestet werden. Danach zeigt sie ohne Lizenz nur noch, ob und wie viele Freeze Frames eine
Datei enthält. Für die kostenlose Nutzung haftet der Lizenzgeber abweichend von § 6 nur für Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit und Arglist.

(3) Lizenzschlüssel dürfen nur im Umfang der erworbenen Lizenz eingesetzt und nicht an Dritte
weitergegeben werden. Schlüssel aus dem Online-Shop werden je Rechner einmal online aktiviert; ein
Rechner kann im Programm oder im Kundenkonto des Shops wieder freigegeben werden, um die Lizenz auf
einen anderen Rechner zu übertragen.

(4) Der Kunde darf die für eine sichere Nutzung nötigen Sicherungskopien anfertigen.

(5) Der Kunde darf die Software nicht vermieten oder verleihen und sie Dritten nicht als Dienstleistung
über Netzwerke zur Nutzung bereitstellen. Urheberrechtsvermerke und Lizenzhinweise dürfen nicht
entfernt oder verändert werden.

(6) Der Kunde darf eine Lizenz nur vollständig an einen Dritten weitergeben, und nur wenn er die eigene
Nutzung endgültig aufgibt, alle eigenen Kopien löscht und der Dritte diese Vereinbarung anerkennt.

(7) Bearbeitung, Dekompilierung und Zurückentwicklung der Software sind nur erlaubt, soweit das Gesetz
es zwingend gestattet (§§ 69d, 69e UrhG) oder § 3 es vorsieht.


§ 3 Open-Source-Bestandteile

(1) Die Software enthält Open-Source-Bestandteile Dritter, unter anderem Python, Tcl/Tk, NumPy, PyAV,
FFmpeg, zlib und tkinterdnd2. Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen; sie
stehen in der Software unter „Hilfe → Lizenzvereinbarung und Lizenzen“. Diese Vereinbarung schränkt
die Rechte aus diesen Lizenzen nicht ein.

(2) Die mitgelieferten FFmpeg-Bibliotheken stehen unter der GNU Lesser General Public License,
Version 2.1 oder später. Der Kunde darf die Software für den eigenen Gebrauch verändern, die
FFmpeg-Bibliotheken gegen eigene, veränderte Fassungen austauschen und die Software zur Fehlersuche
bei solchen Änderungen untersuchen und zurückentwickeln.

(3) Den vollständigen Quellcode der mitgelieferten FFmpeg-Bibliotheken samt Bauanleitung stellt der
Lizenzgeber zusammen mit der Software zum Download bereit. Auf Anfrage an support@freezeframesfinder.de
sendet er ihn für mindestens drei Jahre nach Auslieferung der jeweiligen Version zu, gegen Erstattung
höchstens der Kosten der Zusendung.


§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) Die Software ist ein Prüfhilfsmittel. Sie untersucht Videodateien auf wiederholte Bilder und gibt
Hinweise auf die vermutliche Ursache und deren Behebung. Sie kann einzelne Stellen übersehen oder
unzutreffend melden, etwa bei sehr ruhigen Einstellungen, sehr niedriger Bitrate oder ungewöhnlichen
Formaten. Sie ersetzt nicht die fachliche Sichtkontrolle vor einer Abgabe oder Ausstrahlung.

(2) Die Hinweise zur Behebung in Premiere Pro und After Effects sind Empfehlungen; Menübezeichnungen
können je nach Programmversion abweichen. Premiere Pro und After Effects sind Marken der Adobe Inc.
Die Software steht in keiner Verbindung zu Adobe.

(3) Die Software arbeitet ausschließlich auf dem Rechner des Kunden. Sie überträgt keine Videos oder
Prüfergebnisse an den Lizenzgeber oder an Dritte und verändert die untersuchten Dateien nicht. Nur um
einen Lizenzschlüssel aus dem Online-Shop zu aktivieren und gelegentlich zu bestätigen, sendet sie den
Schlüssel, den Rechnernamen, eine anonyme Gerätekennung und die Programmversion an den
Zahlungsdienstleister des Shops.


§ 5 Mängelansprüche

(1) Der Lizenzgeber leistet bei Mängeln zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Das gilt nicht für Schadensersatz nach
§ 6 und nicht bei Arglist.


§ 6 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen
Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten
auch für Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
